Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15. August 2023

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Kunstpfad Architekten (im Folgenden „Kunstpfad Architekten“) im Bereich Architektur und Design. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Grundlage der Zusammenarbeit sind stets der individuelle Leistungsvertrag, die Leistungs- und Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie diese AGB. Bei Widersprüchen hat der individuelle Leistungsvertrag Vorrang vor der HOAI und den AGB. Diese AGB haben Vorrang vor der HOAI.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote von Kunstpfad Architekten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Kunstpfad Architekten oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistungen zustande.

2.2 Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach deren Zugang bei Kunstpfad Architekten gebunden.

3. Leistungen von Kunstpfad Architekten

3.1 Der genaue Umfang der von Kunstpfad Architekten zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Leistungsvertrag und den Honorarvereinbarungen. Dies umfasst in der Regel Architektenleistungen gemäß den Leistungsphasen der HOAI, können aber auch projektbezogen erweitert oder eingeschränkt werden.

3.2 Kunstpfad Architekten verpflichtet sich zur fachgerechten und sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften und Gesetze.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kunstpfad Architekten alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Pläne, Gutachten, Kostenvorstellungen, Nutzungskonzepte, behördliche Auflagen und Eigentumsnachweise.

4.2 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

5.1 Das Honorar für die Leistungen von Kunstpfad Architekten richtet sich nach dem individuellen Leistungsvertrag, der HOAI und den getroffenen Honorarvereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Kunstpfad Architekten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern.

5.3 Abschlagszahlungen können gemäß den getroffenen Vereinbarungen oder gemäß dem Leistungsfortschritt nach den Regelungen der HOAI gestellt werden.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Alle Entwürfe, Pläne, Modelle, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen bleiben geistiges Eigentum von Kunstpfad Architekten. Sie dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden.

6.2 Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung, auch in Auszügen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kunstpfad Architekten.

7. Haftung

7.1 Kunstpfad Architekten haftet für Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

7.2 Die Haftung von Kunstpfad Architekten ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Die jeweilige Deckungssumme wird auf Anfrage offengelegt.

8. Kündigung

8.1 Ein Vertrag kann von beiden Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

8.2 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund bleiben die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bei einer freien Kündigung durch den Auftraggeber (§ 648 BGB) behält Kunstpfad Architekten den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

9. Datenschutz

9.1 Kunstpfad Architekten verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und Leistungserbringung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kunstpfad Architekten
47 Krämerstraße
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Telefon: +49 761 4098563
E-Mail: contact@steinwerk-architektur.de

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